Einreisebestimmungen |
Reisepass und Visum 1.Angehörige der folgenden Länder benötigen einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt a) bis zu drei Monaten: Arabische Emirate, Argentinien, Bahamas, Bahrein, Barbados, Belize, Bundesrepublik Deutschland, Chile, Dänemark, Ecuador, El Salvador,Fidschi Inseln, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Katar, Kenia, Kuwait, Lichtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Monako, Neuseeland, Norwegen, Oman, Saint Lucia, San Marino, Schweiz, Schweden, Seychellen, Singapur, Saudi Arabien, Südkorea, Trinidad, Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern,Uruguay,Vatikan, Hong Kong SAR. b) bis zu zwei Monaten Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien. c) bis zu einem Monat: Bolivien, Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische Republik,Kosta Rika, Maldive d) bis zu 20 Tagen: Makau 2. Angehörige der oben genannten Länder und Bulgaren benötigen kein Transitvisum 3. Angehörige folgender Länder können vor der Einreise bei dem zuständigen türkischen Generalkonsulat oder bei der Einreise an der Grenze ein Visum erwerben: a) für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten: Australien, Brasilien, Belgien, Holland, Großbritannien, Kanada, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, U.S.A. , British Nationa Overseas (BNO) passport owners. b) für einen Aufenthalt bis zu einem Monat: alle GUS-Länder außer Armenien, Albaner, Estland, Polen, Slowakien, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Taiwan, Jordanien, Moldavien. c) Georgien und Guatemalteken erhalten ein Vierzehntagesvisum an der Grenze. d) Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen bei einer türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen. Anmerkung: Bei Bürgern der EU, der Schweiz, von Malta und aus der Türkischen Republik Nordzypern genügt die Vorlage des Personalausweises. |
| Devisenbestimmungen Ein- und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische Währung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt sich auf eine Summe im Wert von 5000 $, eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rücktausch von TL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muß. Wir sind bei der Aktualität unserer Webseiten bemüht jeweils den neusten Stand wiederzugeben. Für Eventuelle Abweichungen übernimmt die Botschaft der Republik Türkei keine Haftung. |
| Zollbestimmungen Bei der Einreise: können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: A) B. Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert. C. Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen. D. Drogeneinfuhr, -handel und gebrauch sind streng verboten. Zuwiederhandlungen werden schwer bestraft. E. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können. F. Geschenkartikel im Werte bis zu 500 DM sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayram (Opferfest) und Seker Bayram (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert 500 DM per Post geschickt werden. Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden; a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte offiziele Bescheinigung vorgelegt werden. b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen. c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepaß eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden. d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden. M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71 |
| Rückerstattung der Mehrwertsteuer Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet. Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechnede Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen. Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der MwSt beläuft sich auf TL 3.000.000,- Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in drei facher Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Sie erhalten die MwSt enteder 1. per Banküberweisung Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen Gelirler Genel Müdürlü?ü, KDV ?b., 06100 Ulus - Ankara Tel: (312) 310 38 80 int 725,728 oder 735 |
| Einreiseformalitäten Für Haustiere: Nachweis über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszutand des Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann eine Hund, eine Katze oder 10 Zierfische einführen. Für Kraftfahrtzeugbesitzer: Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepaß,, die internatiole Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischenTeil der Türkei vermerkt sein muß)), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de Passage (Triptique), Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren ud Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich. Aufenthaltsdauer: Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollten im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muß diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale; Türk Turing
ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yan, 4. Levent, Istanbul Unfall: Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepaß dem nacstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der Reperaturwerkstätte ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer ausreisen will, muß das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen. Verkehrpolizeiruf: 154, Gendarmerieruf: 156 Auskunft: TTOK (Türk Touring u. Automobilclub, s.o.) Für Yachteigner: Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben. Einige Häfen verfügen mit einer Genehmugung des Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden. Zollhäfen: Nach Einlaufen in türkische Höheitsgewässer muß sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen werden; Iskenderun, Bota?(Adana), Mersin, Ta?ucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kas, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kusadasi, Çesme, izmir, Dikili, Ayvalik, Akçay, Çanakkale, Bandirma, Tekirdag, Körfez, Istanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa. Hafenformalitäten: Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route, Reisepaß, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig. Weitere Auskunft über Segeln in türkischen Gewässern finden Sie unter "Urlaubsaktivitäten" Zollfreier Treibstoff: für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizensierten Schiffs- und Yachthäfen gefaßt werden. Detaillierte Auskunft erteilen die Hafenbehörden. Für Flugzeugeigner: Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufhenthalt ist die Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel Müdürlü?ü, Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97) zu verständigen. Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und Hubschrauber gemietet werden. Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium. Ulastirma Bakanligi,
Sivil Havacilik Genel Müdürlügü Bosna Hersek Cad.
5, 06338, Emek-Ankara |
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