ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN
 

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und TEMPO TRAVEL AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von uns angebotenen Leistungen.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleitungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen "Nur-Flug-Arrangements" (insbesondere z.B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transport-Bedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen TEMPO TRAVEL AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inklusive diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und TEMPO TRAVEL AG wirksam. Erfolgt Ihre Buchung zunächst provisorisch, kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Wenn Sie nicht innert drei Werktagen nach dem Tag der Buchung die provisorische Buchung schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer Buchungsstelle annullieren. Erfolgt Ihre Zahlung nicht rechtzeitig an uns, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

2.2 Anmeldung, Vertragsabschluss

Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie gegenüber uns. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an Ihr Reisebüro. Bezahlt Ihr Reisebüro Ihr Betrag nicht rechtzeitig bei uns ein oder leitet Ihr Reisebüro Ihr Betrag nicht rechtzeitig an uns weiter, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Werden Ihnen durch ein Reisebüro unsere Reisearrangements vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Tempo vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Tempo ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person in Schweizer Franken.

3.2 Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von Fr. 400.- pro Person zu leisten. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Wenn Sie an Ihr Reisebüro zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Ihre Zahlung an uns weitergeleitet worden ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang der Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt, in der Regel 14 - l0 Tage vor Abreise.

3.3 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

 

4. Annullation oder Umbuchung durch den Kunden

4.1 Wenn Sie eine Reise absagen oder Änderungen/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so muss dies TEMPO TRAVEL AG persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind TEMPO TRAVEL AG gleichzeitig zurückzugeben.

4.2 Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 60.–, pro Auftrag maximal Fr. 120.– als Bearbeitungsgebühren erhoben. Diese Gebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationsversicherung gedeckt. Sagen Sie die Reise weniger als 22 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annullationskosten erhoben:

21 - 15 Tage vor Abreise: 20% des Preises

14 - 8 Tage vor Abreise: 40% des Preises

7 - 0 Tage vor Abreise: 100% des Preises.

4.3 Last-Minute-Angebote: Ab Buchungsdatum 100% des Pauschalpreises.

4.4 Die Annullationskosten werden in Härtefällen von einer Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach jeweils geltender Versicherungspolice.

4.5 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden, Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:

- bei Reisen in der Schweiz bis Reisebeginn - bei Reisen in Europa und die Länder ohne Visumpflicht bis 2 Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet)

- bei Reisen nach Übersee und Länder mit Visumpflicht nach Absprache mit TEMPO TRAVEL AG und aufgrund unserer organisatorischen Möglichkeiten (Dauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente etc.)

Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften er und Sie solidarisch für die Bezahlung des Preises.

4.6 No-show

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen. Sie sind verpflichtet, 48 Stunden vor Ihrem Rückflug bei der in Ihren Reiseunterlagen erwähnten Stelle die Rückflugzeiten zu bestätigen.

 

5. Änderungen

5.1 TEMPO TRAVEL AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor lhrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie TEMPO TRAVEL AG vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

5.2 Die Pauschalreise unserer Arrangements basieren auf den Vertragspreisen mit den Leistungsträgern. Deshalb bleiben nachträgliche Preiserhöhungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, ausdrücklich vorbehalten, dies namentlich in folgenden Fällen:

- bei Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger, die bei Ausschreibungen des Programms noch nicht bekannt waren (z.B. allgemeingültige Tarifänderungen von Transportunternehmungen, Treibstoffzuschläge etc.);

- bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren(z.B. erhöhte Flughafentaxen, Kurtaxen, Steuern, etc.);

- bei Preiserhöhungen infolge Kurs- oder Währungsänderungen. Überschreitet die nachträgliche Preiserhöhung 10% des ursprünglichen Pauschalpreises, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ohne Ihre Mitteilung innert 5 Tagen stimmen Sie der Preiserhöhung zu. TEMPO TRAVEL AG behält sich in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc,) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern wird Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten.

 

6. Absage durch TEMPO TRAVEL AG

Wir behalten uns vor, wegen ungenügender Beteiligung oder anderer Umstände die Reise abzusagen, wenn die Durchführung für uns wirtschaftlich unzumutbar wird. Die Reise muss bis 21 Tagen vor dem festgelegten Reisebeginn durch TEMPO TRAVEL AG abgesagt werden. Ereignisse höherer Gewalt, (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhe), behördliche Massnahmen oder Streiks können TEMPO TRAVEL AG veranlassen, die Reise abzusagen, in einem solchen Fall werden Sie raschmöglichst benachrichtigt. In den unter Punkt 6 genannten Fällen, zahlt Ihnen TEMPO TRAVEL AG den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wenn die Reise infolge Nichtereichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.1) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von Fr. 60.– pro Person, maximal Fr. 120.– pro Auftrag. Bei Spezialprogrammen, Theater- und Konzert; Sport-, Vereins- und Verbandreisen oder in Ihrem Auftrag zusammengestellte Gruppenreisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.

 

7. Programmänderung, Leistungsausfälle auf der Reise

7.1 Wird eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur teilweise erbracht, sind wir, die Reiseleitung oder lokale Vertretung um eine Ersatzleistung bemüht. Unvermeidbare Mehrkosten von denen wir beim Abschluss des Vertrages auch unter Begutachtung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückerstattet, sofern diese TEMPO TRAVEL AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen (Erkrankungen, Unfall etc.) wird Ihnen die Reiseleitung/lokale Vertretung bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Sind Sie im Besitz unserer Annullations- und Rückreiseversicherung muss die Versicherung umgehend benachrichtigt werden.

7.2 Programmänderungen Flüge Obwohl nicht zu erwarten,

- können wir keine Gewähr übernehmen, dass der im Katalog erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt.

- müssen wir uns vorbehalten, dass ein Flug einer anderen Fluggesellschaft als der im Katalog erwähnten erfolgt.

- können die Flugzeiten eine Änderung erfahren.

 

8. Beanstandungen

8.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der TEMPO TRAVEL AG Reiseleitung/-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.

8.2 Die Reiseleitung oder örtliche Vertretung wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist Abhilfe nicht möglich, lassen Sie sich die gerügten Mängel durch die Reiseleitung, Vertretung oder durch den Leistungsträger schriftlich bestätigen. Vor Ort werden keine Schadenersatzforderungen anerkannt.

8.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber

TEMPO TRAVEL AG geltend wollen, müssen Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreitet werden. Ihre Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung/örtlichen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen.

 

9. Haftung von TEMPO TRAVEL AG

9.1 Als Reiseveranstalter haften wir für eine sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleitungen. TEMPO TRAVEL AG vergütet Ihnen den Wert vereinbart, aber nicht erbrachter Leistungen oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9.2 Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich TEMPO TRAVEL AG berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Intern. Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).

9.3 TEMPO TRAVEL AG haftet nicht, wenn die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückführen ist:

- auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches TEMPO TRAVEL AG oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen.

9.4 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir, sofern die Schäden durch TEMPO TRAVEL AG oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.

9.5 Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus nicht oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von TEMPO TRAVEL AG auf maximal den zweifachen Reisebetrag beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

9.6 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiko verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung an solche Veranstaltungen teilzunehmen. TEMPO TRAVEL AG ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung/örtliche Vertretung diese lediglich vermittelt hat.

 

10. Versicherung

Die Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung ist im Arrangementpreis nicht eingeschlossen, deren Abschluss ist aber obligatorisch. Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie vom Versicherungsabschluss absehen. Die Haftung der Reise, Transport und Luftunternehmen ist beschränkt. TEMPO TRAVEL AG empfiehlt Ihnen deshalb für eine ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung etc..

 

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Lichtensteins. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annulla-tionsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise; Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. TEMPO TRAVEL AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.

 

12. Gerichtsstand

Anwendbar ist das schweizerische Recht. Klagen gegen uns können nur am Sitz in Zürich eingereicht werden.

 

13. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann für das Reisebürogewerbe konsultieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeglicher Art von Problemen eine faire ausgewogene Einigung zu erzielen.

 

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibung verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

14.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

14.4 Die Ungültigkeit eines teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.